Mediation bei sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen - ein exemplarischer Fall

Wer heute die Presseberichte zu dieser erfolgreichen Mediation eines Konflikts aus dem Jahr 1996 auf sich wirken lässt, wird feststellen, dass der Fall „Swissair vs. Pilotengewerkschaft“ fast 1:1 auf aktuelle Verhältnisse in der heutigen Sozialpartnerschaft übertragen werden kann. Zwar ist heute nicht mehr dieselbe Generation in der operativen Verantwortung, und die Rahmenbedingungen sind auch anders. Die wesentlichen Interessenkonflikte bleiben jedoch naturgemäss konstant. Möge dieses Beispiel heutige Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter daran erinnern, dass es sich lohnt, sich gut zu überlegen, mit welcher Strategie man an den Verhandlungstisch geht.

Das für alle damals Beteiligten unvergessliche Erlebnis zeigt exemplarisch auf,

  • was die Prinzipien des Harvard-Konzepts bewirken können, wenn sie professionell umgesetzt werden, und
  • dass Mediation bei sozialpartnerschaftlichen Auseinandersetzungen eine ernst zu nehmende Alternative zu Machtkämpfen und juristischem Hick-Hack ist.

Wegen des grossen Zeit- und Leidensdrucks bei den Konfliktparteien und der bereits mehrfach gescheiterten Verhandlungen war die Bereitschaft vorhanden, sich auf eine für damalige Verhältnisse neue Methode einzulassen. Und sehr speziell: Die Konfliktpartien waren derart erleichtert nach der erfolgreichen Mediation, dass sie nicht nur nichts gegen eine Veröffentlichung dieser Geschichte hatten, sondern dies explizit sogar wünschten!
 
Auch mit professioneller Verhandlungsführung wird es immer wieder zu Konfliktsituationen kommen, die nach einer „dritten Instanz“ verlangen (Gericht, Schlichtung, Mediation). Wer jedoch von Beginn weg bei Verhandlungen klar aufs Harvard-Konzept setzt – selbst wenn das Gegenüber zu den genuinen Sieger-Verlierer-Typen gehört –, maximiert die Einigungschancen mit allseits befriedigendem Ergebnis, ohne dass externe Hilfe angerufen werden muss.

Veröffentlichung dazu "Der Bund"